Hinweise zum Artenschutz
Verfasst: 9. November 2015, 19:47
Auch wenn das Thema Artenschutz nicht bei allen Freude hervorruft, müssen und möchten wir es an dieser Stelle doch wieder einmal ansprechen.
Auf den Börsen und Ausstellungen des Jahres 2015 ist aufgefallen, dass dort in erheblichem Umfang Pflanzen verkauft wurden, die – unserer Ansicht nach – nur illegal in Europa erhältlich sind. Dies stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Straftat. Der Erwerb, Verkauf und Besitz derartigen Pflanzenmaterials verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen und wird strafrechtlich verfolgt. Wir wissen, dass häufig aus Unkenntnis solches illegales Pflanzenmaterial gekauft und vermehrt wird, was aber grundsätzlich an der Strafbarkeit nichts ändert.
Insbesondere betrifft die Thematik Kakteen aus Mexiko. Fast alle Kakteen, die seit 1999 entdeckt und nach Europa eingeführt wurden, sind nach unseren Kenntnissen illegal in Deutschland (und Europa). Seit dem oben genannten Zeitraum dürfen Samen von Kakteen aus Mexiko nur ausgeführt werden, wenn Mexiko hierfür eine Ausfuhrgenehmigung erteilt hat. Soweit wir wissen, wurde eine solche Ausfuhrgenehmigung nur für sehr wenige Pflanzen und in den letzten Jahren überhaupt nicht mehr erteilt. Diese Regelung betrifft auch Samen der Arten, die in Anhang 2 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet sind. Also auch alle Kakteen. Daher sind auch hier aus Samen gezogene oder vegetativ vermehrte Pflanzen illegal in Deutschland. Auch die Folgegenerationen dieser Pflanzen sind illegal. Konsequenzen dieser Illegalität sind die schon angesprochene Strafbarkeit des Käufers/Verkäufers und Besitzers sowie eine denkbare Beschlagnahme des Pflanzenmaterials.
Insbesondere folgende Kakteentaxa sind von der oben genannten Thematik betroffen.
Aztekium valdezii
Escobaria abdita
Mammillaria bertholdii
Mammillaria hermosana
Strombocactus corregidorae
Turbinicarpus graminispinus
Turbinicarpus heliae
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Was kann man also tun?
Zumindest bei den oben genannten Arten können wir momentan nur empfehlen, diese nicht zu verkaufen, zu kaufen oder in der eigenen Sammlung zu kultivieren. Als Besitzer eines Kaktus sind Sie nach deutschem Recht verpflichtet, die Legalität Ihrer Pflanzen nachzuweisen. Dies ist erfahrungsgemäß nicht einfach. Am sichersten wird dieser Nachweis durch entsprechende offizielle Dokumente, wie so genannte CITES-Bescheinigungen geführt.
Wenn Sie also eines der oben genannten Taxa erwerben möchten, lassen Sie sich von dem Verkäufer auf jeden Fall durch Vorlage der entsprechenden Dokumente die Legalität der Pflanze nachweisen. Es reicht nicht aus, wenn Ihnen diese Legalität von dem Verkäufer versichert wird. Im Zweifelsfalle sehen Sie lieber von dem Erwerb der Pflanzen ab. Es existieren so viele wunderschöne Kakteen und andere Sukkulenten, welche legal erhältlich sind, so dass man nicht auf die wenigen illegalen Pflanzen ausweichen muss.
Auch Veranstalter von Börsen und Ausstellungen sind wir selbstverständlich gehalten, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Artenschutzes zu beachten. Wir empfehlen daher, die Aussteller/Verkäufer ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie nur Pflanzen verkaufen dürfen, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland erhältlich sind. Dies muss dann selbstverständlich auch kontrolliert und für Abhilfe im Verstoßfall gesorgt werden. Es reicht nicht, die Pflanzen dann aus dem Kofferraum oder unter dem Tisch weiterzuverkaufen.
Sorgen die Veranstalter von derartigen Börsen oder Ausstellungen nicht für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, können auch Sie in strafrechtlicher Hinsicht Probleme bekommen. Es liegt daher in deren ureigenen Interesse, auf die Einhaltung der Gesetze zu drängen.
Mit den obigen Ausführungen möchten wir niemanden erschrecken. Glücklicherweise hat es noch keine Probleme mit den zuständigen Behörden gegeben. Da sich allerdings unserer Ansicht nach die Verstöße in der letzten Zeit häufen, muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Kontrollen stattfinden.
Da die allermeisten Kakteen vollkommen legal in der Bundesrepublik Deutschland gehandelt werden können, ist so sicherlich auch ohne die relativ wenigen illegalen Pflanzen noch genug Pflanzenmaterial vorhanden, um die Börsen und Ausstellungen durchführen zu können.
Weitere Hinweise erhalten Sie vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn (http://www.bfn.de). Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Naturschutz sind sehr entgegenkommend und hilfsbereit. In Zweifelsfällen fragen Sie hier lieber an.
Andreas Hofacker
(für den Vorstand der DKG)
Auf den Börsen und Ausstellungen des Jahres 2015 ist aufgefallen, dass dort in erheblichem Umfang Pflanzen verkauft wurden, die – unserer Ansicht nach – nur illegal in Europa erhältlich sind. Dies stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Straftat. Der Erwerb, Verkauf und Besitz derartigen Pflanzenmaterials verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen und wird strafrechtlich verfolgt. Wir wissen, dass häufig aus Unkenntnis solches illegales Pflanzenmaterial gekauft und vermehrt wird, was aber grundsätzlich an der Strafbarkeit nichts ändert.
Insbesondere betrifft die Thematik Kakteen aus Mexiko. Fast alle Kakteen, die seit 1999 entdeckt und nach Europa eingeführt wurden, sind nach unseren Kenntnissen illegal in Deutschland (und Europa). Seit dem oben genannten Zeitraum dürfen Samen von Kakteen aus Mexiko nur ausgeführt werden, wenn Mexiko hierfür eine Ausfuhrgenehmigung erteilt hat. Soweit wir wissen, wurde eine solche Ausfuhrgenehmigung nur für sehr wenige Pflanzen und in den letzten Jahren überhaupt nicht mehr erteilt. Diese Regelung betrifft auch Samen der Arten, die in Anhang 2 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet sind. Also auch alle Kakteen. Daher sind auch hier aus Samen gezogene oder vegetativ vermehrte Pflanzen illegal in Deutschland. Auch die Folgegenerationen dieser Pflanzen sind illegal. Konsequenzen dieser Illegalität sind die schon angesprochene Strafbarkeit des Käufers/Verkäufers und Besitzers sowie eine denkbare Beschlagnahme des Pflanzenmaterials.
Insbesondere folgende Kakteentaxa sind von der oben genannten Thematik betroffen.
Aztekium valdezii
Escobaria abdita
Mammillaria bertholdii
Mammillaria hermosana
Strombocactus corregidorae
Turbinicarpus graminispinus
Turbinicarpus heliae
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Was kann man also tun?
Zumindest bei den oben genannten Arten können wir momentan nur empfehlen, diese nicht zu verkaufen, zu kaufen oder in der eigenen Sammlung zu kultivieren. Als Besitzer eines Kaktus sind Sie nach deutschem Recht verpflichtet, die Legalität Ihrer Pflanzen nachzuweisen. Dies ist erfahrungsgemäß nicht einfach. Am sichersten wird dieser Nachweis durch entsprechende offizielle Dokumente, wie so genannte CITES-Bescheinigungen geführt.
Wenn Sie also eines der oben genannten Taxa erwerben möchten, lassen Sie sich von dem Verkäufer auf jeden Fall durch Vorlage der entsprechenden Dokumente die Legalität der Pflanze nachweisen. Es reicht nicht aus, wenn Ihnen diese Legalität von dem Verkäufer versichert wird. Im Zweifelsfalle sehen Sie lieber von dem Erwerb der Pflanzen ab. Es existieren so viele wunderschöne Kakteen und andere Sukkulenten, welche legal erhältlich sind, so dass man nicht auf die wenigen illegalen Pflanzen ausweichen muss.
Auch Veranstalter von Börsen und Ausstellungen sind wir selbstverständlich gehalten, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Artenschutzes zu beachten. Wir empfehlen daher, die Aussteller/Verkäufer ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie nur Pflanzen verkaufen dürfen, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland erhältlich sind. Dies muss dann selbstverständlich auch kontrolliert und für Abhilfe im Verstoßfall gesorgt werden. Es reicht nicht, die Pflanzen dann aus dem Kofferraum oder unter dem Tisch weiterzuverkaufen.
Sorgen die Veranstalter von derartigen Börsen oder Ausstellungen nicht für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, können auch Sie in strafrechtlicher Hinsicht Probleme bekommen. Es liegt daher in deren ureigenen Interesse, auf die Einhaltung der Gesetze zu drängen.
Mit den obigen Ausführungen möchten wir niemanden erschrecken. Glücklicherweise hat es noch keine Probleme mit den zuständigen Behörden gegeben. Da sich allerdings unserer Ansicht nach die Verstöße in der letzten Zeit häufen, muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Kontrollen stattfinden.
Da die allermeisten Kakteen vollkommen legal in der Bundesrepublik Deutschland gehandelt werden können, ist so sicherlich auch ohne die relativ wenigen illegalen Pflanzen noch genug Pflanzenmaterial vorhanden, um die Börsen und Ausstellungen durchführen zu können.
Weitere Hinweise erhalten Sie vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn (http://www.bfn.de). Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Naturschutz sind sehr entgegenkommend und hilfsbereit. In Zweifelsfällen fragen Sie hier lieber an.
Andreas Hofacker
(für den Vorstand der DKG)