Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Andreas
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Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von Andreas »

Hallo,

vor ein paar Tagen wurde eine Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen publiziert, die leider kein gutes Licht auf Kakteenliebhaber wirft.

Schaut mal hier: http://www.nature.com/articles/nplants2015142

Auch wenn nur ein verschwindend kleiner Teil aller Kakteenliebhaber überhaupt von der Thematik (illegales Sammeln) betroffen ist und die Untersuchung auch ihre Schwächen hat, bleibt doch an allen Liebhabern etwas hängen. Schade.

Herzliche Grüße

Andreas
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P.occulta
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von P.occulta »

Hallo zusammen,Hallo Andreas

ein sehr interessanter Bericht.

Andreas du hast geschrieben:
Auch wenn nur ein verschwindend kleiner Teil aller Kakteenliebhaber überhaupt von der Thematik (illegales Sammeln) betroffen ist

Die DKG setzt sich doch ein für den Artenschutz.
Es gibt ja sehr viele Feldnummern,in wie fern sind diese Feldnummern llegal?
Wie steht die DKG zu diesen ganzen Feldnummern-Listen?

Viele Grüße
Torsten
Parodien die Edelsteine unter den Kakteen
Andreas
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von Andreas »

Hallo Torsten,

ja, die DKG setzt sich für den Artenschutz ein und wir als Vorstand drängen auch darauf, dass bestehende Gesetze eingehalten werden (was ja eigentlich selbstverständlich sein sollte/selbstverständlich ist).

Die Thematik der sogenannten Feldnummern ist nicht pauschal zu beantworten.
Es gibt Pflanzen, die vor Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Bestimmungen gesammelt wurden (z. B. die Nummern von Friedrich Ritter), bei denen somit gegen kein Gesetz verstoßen wurde und was dann auch nicht beanstandet werden kann.
Es gibt Pflanzen, die mit entsprechender Genehmigung gesammelt und in den Verkehr gebracht wurden. Auch dies ist nicht zu beanstanden.
Es gibt Pflanzen in den unterschiedlichen Anhängen der betreffenden EU-Verordnung bzw. von CITES, für die dann auch unterschiedliche Vorschriften gelten. So können z. B. Samen von Pflanzen, die in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der jeweils gültigen Fassung bzw. Anhang II von CITES aufgeführt sind, in die EU eingeführt werden. Dies betrifft die allermeisten Kakteen (so auch "Deine" Parodien). Aber auch hier gibt es Ausnahmen, nämlich z. B. alle Kakteenarten aus Mexiko.
Kurz: Bei den Feldnummern muss man genau schauen.

Herzliche Grüße

Andreas

P. S. Zur Klarstellung. Dies ist keine Rechtsberatung, auf die man sich berufen kann. Wer es genau wissen, will, der kann eine Auskunft beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn einholen. Die sind in der Regel sehr hilfsbereit. In diesem Zusammenhang kann man ja auch einmal deren Homepage (http://www.bf.de) besuchen.
Andreas
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von Andreas »

Noch eine Ergänzung. Es gibt natürlich nicht nur deutsche Gesetze und EU-Verordnungen, die zu beachten sind, sondern auch die jeweils gültigen Gesetzen in den Heimatländern der Kakteen und anderen Sukkkulenten (von denen wir beim Artenschutz natürlich auch immer reden).

Herzliche Grüße

Andreas
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nobby
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von nobby »

Hallo,

in dem Zusammenhang vielleicht noch ein weiterer Nachtrag.
Viele Kakteenliebhaber, die die Pflanzen im Habitat aufsuchen, vergeben für die Pflanzen, die sie "im Feld" gesehen haben, sogenannte Feldnummern. Die Vergabe von Feldnummern bedeutet nicht zwangsläufig, dass Pflanzen oder Samen gesammelt worden sind.
Schließlich sollen ja auch Merkmale, die in Fotos festgehalten werden, definierten Pflanzen zugeordnet werden können.

Herzliche Grüße
Nobby
detmet
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von detmet »

Andreas hat geschrieben:Hallo,

vor ein paar Tagen wurde eine Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen publiziert, die leider kein gutes Licht auf Kakteenliebhaber wirft.
Man muss aber leider Aussagen dieser Arbeit, die dann auch von den Pressemeldungen aufgegriffen wurden, sehr genau lesen und kritisch hinterfragen. Da wurde z. T. unsauber und sinnentstellend formuliert.
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P.occulta
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von P.occulta »

Hallo zusammen,

Es wurde hier geschrieben:
ja, die DKG setzt sich für den Artenschutz ein und wir als Vorstand drängen auch darauf, dass bestehende Gesetze eingehalten werden

Wenn man sich doch für den Artenschutz einsetzt,ist es doch so das man generell dagegen ist das von Standorten der Pflanzen (Kakteen)
Material aus der Natur entnimmt auch wenn es teilweise erlaubt ist oder?
Wo fängt der Artenschutz bei der DKG an?
Wenn es Standorte gibt wo es erlaubt ist und jeder sich dort bedient dauert es ja nicht mehr lange bis auch dort Pflanzen (Kakteen) an diesen Standorten aussterben.


Viele Grüße

Torsten
Parodien die Edelsteine unter den Kakteen
Andreas
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von Andreas »

Hallo Torsten,

jeder (!) - auch Dein - Kaktus wurde einmal dem natürlichen Fundort entnommen und dann ggf. weiter vermehrt. Es gibt keine natürlich in Zentral-Europa vorkommenden Kakteen. Schneeglöcken, Azaleen, Rhododendren etc. übrigens auch nicht. Pferde wurden auch aus Asien ursprünglich einmal "eingeführt".
Wenn man Artenschutz in Deinem Sinne verstehen würde, müsste man all dies verbieten. Du müsstest sofort aufhören, Kakteen zu sammeln. Botanische Gärten, Zoos, Reitställe etc. müssten geschlossen werden. Willst Du das?
Oder sollen nur bereits bestehende Bestände erhalten bleiben? Dann würde man doch "Verstöße" gegen den Artenschutzgedanken nachträglich legitimieren.

Warum ist der Artenschutz nur dann gewahrt, wenn kein Material legal der Natur entnommen wird? Wie kommst Du darauf?

Aber Du hast recht, man (und dies nicht nur die DKG, die ja als Verein (=Vielzahl von Personen) gar keine Meinung haben kann, sondern allenfalls deren Gremien und Mitglieder) muss sich einmal Gedanken über die Thematik machen.

Herzliche Grüße

Andreas
detmet
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von detmet »

P.occulta hat geschrieben:Hallo zusammen,
Wenn man sich doch für den Artenschutz einsetzt,ist es doch so das man generell dagegen ist das von Standorten der Pflanzen (Kakteen)
Material aus der Natur entnimmt auch wenn es teilweise erlaubt ist oder?
Wo fängt der Artenschutz bei der DKG an?
Wenn es Standorte gibt wo es erlaubt ist und jeder sich dort bedient dauert es ja nicht mehr lange bis auch dort Pflanzen (Kakteen) an diesen Standorten aussterben.
Heute gibt es einen Konsens darüber, dass die biologische Vielfalt (und dazu gehören auch die Kakteen) erhalten werden soll. Das ist z. B. auf internationaler Ebene in der Biodiversitätskonvention formuliert (CBD, siehe z. B. https://www.bfn.de/0304_cbd.html), die drei Hauptziele nennt, verkürzt a) den Erhalt der Vielfalt, b) die nachhaltige Nutzung und c) den gerechten Vorteilsausgleich. Eine nachhaltige Nutzung bedeutet, dass man z. B. Pflanzen oder Teile davon aus Wildpopulationen mehr oder weniger regelmäßig entnehmen/nutzen kann, ohne den Erhalt der entsprechenden Arten zu gefährden. So ist es durchaus auch möglich, von Wildpopulationen vieler Kakteenarten in Abständen Pflanzen oder Samen zu entnehmen, ohne dass der Bestand dieser Populationen gefährdet wird. Es gibt aber auch Arten (vor allem die Mikroendemiten, die nur sehr kleine Verbreitungsgebiete haben), wo ein wiederholtes Sammeln schnell zu einer Gefährdung oder möglichen Vernichtung führen kann. Ob die Nutzung nachhaltig ist oder nicht, hängt davon ab, wie oft und in welcher Menge Pflanzen entnommen werden, wie schnell sich die Bestände regenerieren können u. a. Insofern ist Sammeln von Samen oder Pflanzen nicht per se zu verdammen. Andererseits wissen wir natürlich auch, dass manche Kakteenpopulationen durch Sammler übernutzt wurden -- heute werden die GPS-Fundortdaten oft von Sammler zu Sammler weitergegeben und es wird dann immer wieder an gleicher Stelle gesammelt. Andere Populationen wurden aus kommerziellem Interesse gänzlich geplündert.
Aber auch wenn aus naturschutzbiologischer Sicht eine nachhaltige Nutzung möglich wäre, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Das können lokale und nationale Verordnungen, Gesetze oder Verbote sein und internationale Regelungen wie CITES, die den Ex-und Import von geschützten Tier- und Pflanzenarten regeln.
Die DKG setzt sich selbstverständlich für den Schutz der Sukkulenten ein. Ein Sammeln von Wildpflanzen oder -samen, das die Populationen nicht nachhaltig schädigt und unter Beachtung der nationalen und internationalen Gesetze erfolgt, widerspricht diesem Ziel nicht. Im Zweifelsfall ist es immer besser, auf das Sammeln von Wildpflanzen oder -samen zu verzichten und diese, wenn man in die Heimatländer der Sukkulenten reist, diese dort nur zu fotografieren. Und in Kultur gibt es bereits eine riesige Vielfalt verschiedenster Arten und Sorten, an denen man sich ohne schlechtes Gewissen erfreuen kann!
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K.W.
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von K.W. »

Guten Abend Detmet,

herzlichen Glückwunsch und 1000 Dank!
Selten habe ich eine solch vielschichtige Materie, in so knapper Form, derart gut erklärt bekommen.
Dieser Text sollte in jeder KuaS auf Seite 2 zu lesen sein.

Herzliche Grüße und nochmals danke,

K.W.


PS lediglich der letzte Satz scheit mir etwas sehr idealistisch; so sind sie nicht - die Menschen. . .
(jedenfalls nicht alle. . .)
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars.
und hier sind immer noch jeden Tag neue Blüten: http://www.tsdaten.de/kaktusforum/index.php
lautaro
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von lautaro »

Kann mir jemand erklären weshalb CITES verbietet in Kultur geerntete Samen gefährdeter Arten z.B.ausserhalb der EU zu versenden? Ich meine, dass gerade die Nachzucht von Pflanzen aus diesen Samen die Gefährdung geschützter Arten eher verringert als eine Gefahr darstellt. Das Verbot der Ausfuhr von Pflanzen durch Entnahme aus dem Habitat ist sicherlich richtig. I
Es gibt unter den Samenhändlern sicherlich nicht nur Halunken sondern auch solche, die mit Sicherheit nur Samen mit nachweisbarer Herkunft aus Kultur verkaufen
Ich frage mich aber inwie weit diese Pflanzen in ihren Heimatländern vor weiteren Bedrohungen wie Strassenbau, landwirtschaftliche Nutzung und Viehhaltung, usw. geschüzt sind.
Mit transatlantischen Grüssen
Lautaro
detmet
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Re: Untersuchung zur Gefährdung von Kakteen

Beitrag von detmet »

Hallo Lautaro,

CITES ist allein zuständig für die Überwachung und Reglementierung des internationalen Handels, der als einer der Hauptursachen für die Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten gesehen wird. CITES ist kein Naturschutzabkommen, dass sich mit anderen Gefährdungsursachen wie Landnutzung, Lebensraumvernichtung, Umweltverschmutzung u. a. beschäftigt. Das wird durch andere nationale und internationale Gestze, Verordnungen und Regelungen erfasst (wie z. B. in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz oder Nationalparkverordnungen). Der Regelungsbereich von CITES ist recht gut auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erläutert (http://www.bfn.de/0305_regelungen.html).
Der Versand von Samen der durch CITES (bzw. der entsprechenden EU-Verordnung) erfassten Arten ist nicht generell verboten, sondern geregelt. So gilt etwa für die Kakteen, dass für Samen von Arten, die auf Anhang B der EU-Verordnung* stehen, keine artenschutzrechtliche Genehmigung (d.h. artenschutzrechtliche Aus- und Einfuhrdokumente) beim Versand in die EU oder aus der EU heraus erforderlich ist. Ausnahme sind aber Samen dieser Arten, die aus Mexiko ausgeführt (bzw. aus Mexiko in die EU eingeführt) werden. Genauso bracht man für Samen der Arten, die auf Anhang A** stehen, die entsprechenden Dokumente. Wenn man diese also vom Aus- und Einfuhrland bekommt, ist der internationale Handel oder Versand nicht verboten.
Deine Frage, warum Samen von Kulturpflanzen in bestimmten Fällen nicht ohne Genehmigung aus der EU versendet werden dürfen, ist letztendlich die Frage, warum die CITES- oder entsprechende EU-Regelungen scheinbar über das Ziel hinausschießen. Das ist sicher im Vollzug oder in der Kontrolle begründet. Ob Samen von Kulturpflanzen (rechtlich ist hier entscheidend, ob die Mutterpflanzen konform mit den jeweils gültigen Artenschutzregelungen in die EU gelangten) oder Wildpflanzen stammen, ist praktisch nicht festzustellen. Im Zweifelsfall verbietet oder regelt man eben ein bisschen mehr, um Schlupflöcher auszuschließen. Wenn Du nachweisen kannst, dass deine Mutterpflanzen legal sind, kannst Du auch für den Samenversand von Arten des Anhangs A Papiere bekommen. Leider bedeutet das aber einen bürokratischen Aufwand - so sind eben die Regelungen. Hast Du aber Kulturpflanzen, die von illegal in die EU gelangtem Material abstammen (und das gilt z. B. für die meisten Neufunde aus Mexiko), wirst Du den Samen auch nicht ausführen dürfen.
Zu allen weiteren Fragen gibt das BfN Auskunft (Antworten auf häufig gestellte Fragen siehe http://www.bfn.de/0305_cites-faq0.html.


* siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 1&from=DE3
** Das sind derzeit Ariocarpus spp., Astrophytum asterias, Aztekium ritteri, Coryphantha werdermannii, Discocactus spp., Echinocereus ferreirianus ssp. lindsayi, Echinocereus schmollii, Escobaria minima, Escobaria sneedii, Mammillaria pectinifera, Mammillaria solisioides, Melocactus conoideus, Melocactus deinacanthus, Melocactus glaucescens, Melocactus paucispinus, Obregonia denegrii, Pachycereus militaris, Pediocactus bradyi, Pediocactus knowltonii, Pediocactus paradinei, Pediocactus peeblesianus, Pediocactus sileri, Pelecyphora spp., Sclerocactus brevihamatus ssp. tobuschii, Sclerocactus erectocentrus, Sclerocactus glaucus, Sclerocactus mariposensis, Sclerocactus mesae-verdae, Sclerocactus nyensis, Sclerocactus papyracanthus, Sclerocactus pubispinus, Sclerocactus wrightiae, Strombocactus spp., Turbinicarpus spp., Uebelmannia spp.
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